Auch bei Islamismusverdacht muss der Rechtsstaat gelten

Soll man gegen radikale religiöse Strömungen auftreten? Ja, unbedingt. Doch mit schwammigen und pauschalen Vorwürfen wird man dabei scheitern.

Die Operation Luxor, ein Lieblingsprojekt von Innenminister Karl Nehammer, entwickelt sich für ihn gerade zum politischen Bumerang. Das Oberlandesgericht Graz hat Beschwerden von neun Beschuldigten zu den Hausdurchsuchungen stattgegeben. Sie waren rechtswidrig.

Nicht nur das: Es wurde attestiert, dass die Polizei teils überschießend vorgegangen ist. Die Muslimbruderschaft ist nach Meinung des Gerichts nicht mit der Terrormiliz Islamischer Staat vergleichbar. Sie erfülle nicht die Merkmale einer Terrororganisation. Sie gilt auch international bis auf wenige Ausnahmen nicht als solche. Darum könne man auch nicht alle Menschen, die einer weltweiten Massenbewegung angehören, in einen Topf werfen und zu Terroristen erklären, lässt das Gericht wissen. Familienhaftung sei „für sich allein aus Sicht des Beschwerdegerichts ganz grundsätzlich keine taugliche Beweisführungsmethode“.

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